Abschlüsse

Berufsorientierung

Berufsreifeklassen: Betriebspraktikum der Praxistagklasse


E
s gehört zur vorrangigen Aufgabe der Realschule plus Annweiler, die Heranwachsenden zu befähigen, sich in unserer Wirtschafts- und Arbeitswelt zurechtzufinden. Sie sollen die elementaren Strukturen der Wirtschafts- und Arbeitswelt kennen lernen, um bewusster ihre Berufswahl treffen zu können.

Dem Ziel der Berufsfindung dienen Berufsorientierungsunterricht, Berufskunde in Verbindung mit Arbeitsplatzerkundungen, Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit, Berufseinstiegsbegleitung durch den AAW und ein wöchentlicher Praxistag. Durch das Zusammenwirken von Schule, Berufsberatung und Betrieben sollen die Chancen auf einen Einstieg in eine reguläre Berufsausbildung der Schülerinnen und Schüler erhöht und deren Ausbildungsfähigkeit gefördert werden.

Der wöchentliche Praxistag nimmt bei der Hinführung zur Berufsreife eine bedeutende Stellung ein. Zum einen erlebt der junge Mensch den realistischen Ablauf des beruflichen Arbeitstages. Er soll dabei erkennen, dass Zuverlässigkeit, Ausdauer, Arbeitswille, Anpassungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Zusammenarbeit wichtige Voraussetzungen für jede berufliche Tätigkeit sind. Andererseits kann er vor Ort einen Einblick in verschiedene Berufsfelder gewinnen.

Die bereits im Schuljahr 2004/2005 eingeführte „Arbeitsweltklasse“ wird seit dem Schuljahr 2014/2015 als Bestandteil unseres Schulprofils in Form der Praxistagsklasse fortgesetzt, da sie sich als erfolgreich erwiesen hat. Die Schülerinnen und Schüler können bei reduziertem Unterrichtstoff und der berufspraktischen Orientierung durch eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung die Berufsreife erwerben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes (JarbSchG) § 7 Abs. 2, 2 den ganzen Tag über bis zu höchstens 7 Stunden in ihrem Betrieb nach den gegebenen Möglichkeiten mitarbeiten. Nach § 14 Abs. 1 des JarbSchG sollte der Arbeitsbeginn in Bäckereien frühestens ab 6.00 Uhr, in anderen Betrieben zwischen 8.00 Uhr und 8.30 Uhr liegen. In Gaststätten dürfen die Schülerinnen und Schüler bis höchstens 20.00 Uhr beschäftigt werden. Lassen Sie gegebenenfalls die Schülerinnen und Schüler am Nachmittag so rechtzeitig weggehen, dass sie ihren Bus zur Heimfahrt erreichen.

Sollten die Schülerinnen und Schüler wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen können, so muss der Erziehungsberechtigte vor Arbeitsbeginn den Betrieb bzw. die Schule benachrichtigen.

Zusätzlich zur betriebsinternen Betreuung werden die Schülerinnen und Schüler durch ihren Klassenlehrer, Herrn Fröhlich, betreut. 

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht eine Unfall- und Haftpflicht-versicherung!

Die Schülerinnen und Schüler dürfen für ihre Tätigkeit weder Geld fordern noch solches annehmen.

Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass laut Staatlichem Gewerbeaufsichtsamt Neustadt den Schülerinnen und Schülern gegebenenfalls, entsprechend den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften (UVVen), die erforderlichen, persönlichen Körperschutzmittel (z. B. Sicherheitsschuhe,  -helme, Schutzbrillen, Gehörschutz usw.) zur Verfügung gestellt werden müssen.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Fröhlich (Praxistag-Koordinator) und Frau Lind (Schulsekretariat) unter der Telefonnummer 06346/9651-0 gerne zur Verfügung.

Sekundarstufe I

Nach erfolgreichem Abschluss der 9. Klassenstufe und dem Erreichen der entsprechenden Voraussetzungen, können die Schülerinnen und Schüler die 10. Klasse besuchen.

Mit dem erreichen des erfolgreichen Klassenziels haben die Schülerinnen und Schüler den qualifizierten Sekundarabschluss I erreicht, welcher als Grundlage für den weiteren beruflichen Weg dient!